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SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Darstellung Beschaffungsverfahren der Kampfjets beanstandet

Der Beitrag «Bomber der Lüfte: Der neue Kampfjet und sein Auftrag», der in der «Rundschau» vom 2. Februar 2022 ausgestrahlt wurde, stellte die Szenarien ins Zentrum, die bei der Beschaffung der neuen Kampfjets der Schweizer Luftwaffe entscheidend waren. Im Anschluss an den Beitrag vertiefte das «Theken-Gespräch» dieses Thema; der Online-Artikel «Bomben auf Tschechien: Die Kriegsszenarien der Luftwaffe» ergänzte die Berichterstattung. Insgesamt gingen bei der Ombudsstelle 130 Beanstandungen ein. Die Ombudsleute heissen die Beanstandungen teilweise gut.

Es ist als erstes wichtig festzuhalten, dass die Berichterstattung vor der russischen Invasion in die Ukraine erstellt und ausgestrahlt wurde. Die aktuelle sicherheits- und aussenpolitische Entwicklung darf keinen Einfluss auf die Einschätzung der Ombudsleute haben, da die Lage zum Zeitpunkt der Ausstrahlung anders ausgestaltet war als heute. Es geht darum, objektiv einzuschätzen, ob der Fokus der Berichterstattung sachgerecht war und ob die innere und äussere Sicherheit der Schweiz bedroht wurde, wie einige Beanstander:innen meinten.

Fiktion oder Realität?

Die überwiegende Mehrheit der eingegangenen Beanstandungen werfen der Berichterstattung vor, den Informationsgehalt nicht sachgerecht dargestellt zu haben. Sie sei tendenziös, reisserisch, unsachlich, irreführend, skandalisierend, unausgewogen und einseitig. Die Beanstander:innen machen dies an unterschiedlichen Stellen fest. Oft bemängelt wird die Übersetzung eines fiktiven Szenarios in reale geografische Zusammenhänge. Ein Szenario stellte den Herstellern der Kampfjets die Aufgabe, in einem fiktiven Krieg ein fiktives Ziel ausserhalb der Schweiz im Rahmen eines Präventivschlags unter Beschuss zu nehmen. Im Szenario waren Koordinaten angegeben, die den Standort des Ziels bezeichneten, ohne Länder zu nennen. Die Redaktion hatte sich entschieden, diese Punkte auf eine Landkarte zu übertragen und somit real existierende Orte zu benennen.

Weiter werden die Beschreibung und Gewichtung dieses einen Szenarios beanstandet sowie der Berichterstattung vorgeworfen, bezüglich dieses Szenarios einseitig zu sein. Zudem wird das «Theken-Gespräch» mit Peter Merz, Kommandant der Luftwaffe in seiner Form kritisiert und die Gesprächsführung als unsachlich bezeichnet.

Einzelne Beanstander:innen wollen in der Veröffentlichung der Szenarien, die im Beschaffungsprozess des VBS zur Anwendung kamen, eine Bedrohung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz festmachen. Zudem wurde der Titel des Onlinebeitrages beanstandet.

Reaktion der Redaktion

In ihrer ausführlichen Stellungnahme geht die Redaktion detailliert auf die Vorwürfe ein und weist die Anschuldigungen von sich. Dabei unterstreicht sie unter anderem, dass zu jeder Zeit klar erkennbar gewesen sei, dass es sich um fiktive Szenarien handelte, Informationen korrekt weitergegeben wurden, die Stellungnahmen von Expert:innen ausgewogen waren und die unterschiedlichen Haltungen zur Sache wiedergegeben wurden. Das «Theken-Gespräch» sei aus Sicht der Redaktion korrekt gewesen. Dass der Moderator dabei die Gegenpartei zum Gast einnimmt, sei Teil einer konfrontativen Gesprächsführung. Zudem stellt sich die Redaktion auf den Standpunkt, dass es gerechtfertigt sei, bei einem so wichtigen Beschaffungsgeschäft, das mittels Volksabstimmung legitimiert wurde, genauer hinzuschauen.

Einschätzung der Ombudsstelle

Die Ombudsleute erkennen in der Sendung keine Falschaussagen und betonen, dass die «mathematische» Ausgewogenheit durch die interviewten Expert:innen gegeben ist. Sie anerkennen, dass im Verlauf der Sendung immer wieder erwähnt wurde, dass es sich um fiktive Szenarien handelte. Allerdings wurden die fiktiven Szenarien immer wieder so in die reale Welt übertragen, dass Missverständnisse vorprogrammiert waren. Dies insbesondere, weil das Publikum der «Rundschau» mehrheitlich kein militärisches Fachpublikum ist, sondern aus Laien auf diesem Gebiet besteht.

Dadurch wurde nicht nur das theoretische Szenario, sondern auch die Meinungsbildung des Publikums verfälscht. Die Sachgerechtigkeit bemisst sich auch daran, ob für das Publikum in nicht manipulativer Weise erkennbar ist, welches die verschiedenen, für das Thema entscheidenden Meinungen sind.

Durch den Aufbau der Sendung, die Übersetzungen von fiktiven Szenarien in die reale Welt mit entsprechenden Interpretationen sowie der Übersetzungen von sicherheitspolitischen und militärischen Begriffen in eine Laiensprache wurde der Sachverhalt in verfälschender Weise dargestellt. In diesem Punkt heissen die Ombudsleute die Beanstandungen gegen das Sachgerechtigkeitsgebot gut.

Aus welchen Gründen die innere oder äussere Sicherheit verletzt sein soll, erschliesst sich der Ombudsstelle nicht. Auch das «Theken-Gespräch» wird als korrekt erachtet.

Ebenfalls keinen Verstoss erkennen die Ombudsleute gegen den Online-Beitrag. Selbst der als Fakt aufgenommene Titel «Bomben auf Tschechien» ist legitim. Bei der Titelgebung darf zugespitzt werden, wenn der Titel im folgenden Text relativiert wird. Dies löst der Beitrag ein.

Der beanstandete Beitrag im Video

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  • Beitrag ab Minute 06.33
  • «Theken-Gespräch» ab Minute 27.25
  • Onlineartikel

Schlussbericht Ombudsstelle 8405 ff.


Text: SRG Deutschschweiz

Bild: Cleverclip (Illustration)

Video: SRF

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